Aktuelle Nachrichten
Vorankündigung: Mitgliederversammlung 2017 und anderes
Liebe Mitglieder, liebe Autismus-Interessierte,
wegen der Osterferien und der bevorstehenden Mitgliederversammlung findet im April kein Elternstammtisch statt.
Unsere Mitglieder können sich Mittwoch, den 26.04.2017 als Termin für die ordentliche Mitgliederversammlung vormerken...
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Außerordentlichen Mitgliederversammlung 2016
Liebe Mitglieder,
hiermit lade ich Sie ganz herzlich zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Sie findet statt
am Donnerstag, den 15. Dezember 2016
von 19.00 Uhr – 19.15 Uhr
im WeMi-Vereinsraum in der Residenz Humboldthöhe, App. 1713
in 56179 Vallendar, Goethestr. 11a
Bitte loggen Sie sich ein, um auf diese Informationen zugreifen zu können.
Ausbildungsgeld für behinderte Menschen - § 122 SGB III
Das Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III wird von der Agentur für Arbeit für behinderte Menschen gezahlt, die kein Übergangsgeld erhalten. Vom Grundprinzip her werden auf das Ausbildungsgeld die Richtlinien für die Berufsausbildungsbeihilfe sowie die Bedarfe nach dem BAföG angewandt und das Ausbildungsgeld wird ebenfalls in der Regel nur für die erste Berufsausbildung geleistet. Geregelt wird das Ausbildungsgeld für behinderte Menschen im zweiten Teil des dritten Abschnittes des Dritten Sozialgesetzbuches, in § 122 SGB III.
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Zwei aktuelle Gerichtsurteile: Schulbegleitung/Web-Individualschule
Aktuelle Informationen und Hinweise von autismus Deutschland e.V.:
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg (Breisgau) vom 18.03.2016, Az. 4 K 2145/141 zum Thema Schulbegleitung und eine Entscheidung zum Thema "Kostenübernahme für eine Web-Individualschule des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 27.05.2016, Az. 1 L 157/16.
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Online-Petition gegen die Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes...
Online-Petition gegen die Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes in der gegenwärtig geplanten Fassung
Der Bundesverband autismus Deutschland e.V. wendet sich mit einer Online-Petition gegen die Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes in der gegenwärtig geplanten Fassung. Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 28. Juni 2016 berücksichtigt nicht die Anliegen der Interessenverbände von Menschen mit Behinderungen.
Bitte beachten Sie die Petition unter
https://www.change.org/p/autismus-deutschland-bundesteilhabegesetz-nachbessern
schließen Sie sich der Online-Petition an und verteilen Sie diese bitte so breit wie möglich in Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis.
Wir alle zusammen sollten es schaffen, die Grenze von 100.000 Unterzeichnern zu überschreiten, um die Ernsthaftigkeit und Wichtigkeit des Themas zu beweisen.
Bitte zeichnen Sie bis spätestens 31. Juli 2016.
Die Online-Petition mit den gezeichneten Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden wir anschließend den Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien überreichen.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.
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